(Quelle: Kauer/DJV)

EU-Verordnung + Muster

Screenshot Formular Rückverfolgbarkeit
Screenshot Formular Rückverfolgbarkeit (Quelle: DJV)

Seit dem ersten Juli 2012 gilt eine neue Durchführungsverordnung der EU zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (Durchführungsverordnung EU Nr. 931/2011). Damit soll sichergestellt werden, dass die Herkunft eines Lebensmittels generell bis zum Erzeuger nachvollziehbar ist. Davon sind auch Jäger betroffen. Nämlich dann, wenn sie Wild an Lebensmittelunternehmer abgeben. Bei der Abgabe direkt an den Endverbraucher gilt die Verordnung nicht. 

Folgende Informationen sind künftig verpflichtend:

  • Name und Anschrift des Versenders und des Empfängers sowie des Eigentümers (sofern dieser nicht mit Empfänger oder Versender identisch ist)
  • Eine Beschreibung des Lebensmittels (Angabe der Wildart und der Teile, sofern es sich nicht um ein ganzes Stück handelt)
  • Die Menge ( Bei ganzen Tieren die Anzahl der Stücke, ansonsten die Anzahl der Teilstücke)
  • Das Datum der Abgabe und des Versands

 

Ausserdem muss ein Bezug zwischen Sendung und Mitteilung hergestellt werden. Wie dieser Bezug hergestellt wird, ist nicht geregelt. Es genügt beispielsweise, dass am Wildkörper direkt oder an dessen Verpackung eine Wildmarke mit einer Nummer angebracht wird. Wichtig ist, dass eine eindeutige Indentifizierung der Sendung und des Lebensmittels gewährleistet ist. Die neuen Informationssysteme gelten nicht nur für die Abgabe von Schalenwild, sondern für alles Wild. Die weitergehenden Informationspflichten bei der Abgabe von Schalenwild an den Wildhandel bleiben bestehen.

Die Informationen des Wildbrets müssen so lange aufbewahrt werden, bis davon ausgegangen kann, dass das Wildbret verzehrt wurde. Sie müssen der Lebensmittelüberwachungsbehörde bei Anfrage mitgeteilt werden. Wichtig ist immer, dass die Informationen sowohl an den Abnehmer weiter gegeben als auch beim Jagdausübungsberechtigten dokumentiert werden. 

Es gibt zwar keine amtlichen Vordrucke, aber einen Durchschlagblock zur Rückverfolgbarkeit, der alle rechtlichen Vorgaben berücksichtigt und unter www.djv-shop.de zu bestellen ist. Jäger können aber auch die in einigen Bundesländern für alles Schalenwild vorgeschriebenen Wildursprungsscheine verwenden. Dazu muss auf dem Schein aber auch notiert werden, wann und an wen das Wild abgegeben wurde. Die bundesweit für die Trichinenuntersuchung vorgeschriebenen Bescheinigungen können ebenfalls verwendet werden, sofern der Jagdausübungsberechtigte eine Kopie aufbewahrt. Jäger können sich auch einfach einen Vordruck selbst herstellen oder die Informationen ohne Vordruck handschriftlich notieren.

Den Vordruck zur Rückverfolgbarkeit zum Download:

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Vordruck für die Rückverfolgbarkeit von Wildbret

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